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Gladbeck e.V.

5 Elemente - Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und Lebensordnung
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Mitgliedschaft in Gladbeck

Ziel und Zweck des Kneipp-Vereins ist die Förderung der allgemeinen Gesundheit. Er will die Lehre Sebastian Kneipps vom gesunden Leben und naturgemäßen Heilen - zeitgemäß erweitert und vertieft, wissenschaftlich untermauert - allen Menschen nahe bringen.

Wenn Sie uns darin unterstützen wollen, werden Sie Mitglied!
Durch Ihre Mitgliedschaft tragen Sie aktiv dazu bei, unserem Ziel gesunde Menschen etwas näher zu kommen.

Zusätzlich erhalten Sie die Zeitschrift des Kneippbundes, das Kneipp-Journal, monatlich zugeschickt. Hier bekommen Sie Tipps und wertvolle Ratschläge rund um Ihre Gesundheit.

Als Mitglied genießen Sie ermäßigte Preise bei den Kursgebühren unseres Vereines, sowie bei den Kurbetrieben des Kneipp-Bundes. Darüber hinaus sind viele Angebote des Kneippvereines wie Wandergruppen, Walking, Trainingsgruppen für Mitglieder sogar völlig kostenlos.

Beitrittserklärung

Hier können Sie das Formular für die Beitrittserklärung herunterladen. Füllen Sie es aus und schicken es unterschrieben an folgende Adresse:

Kneipp-Verein Gladbeck e.V.
Mittelstraße 37
45964 Gladbeck

Unsere Satzung finden Sie hier.

Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag pro Jahr (inkl. der Zeitschrift „Kneipp-Journal"):

Einzelbeitrag Kinder und Erwachsene: 54,- Euro
Beitrag Familien: 72,- Euro max. 90,- Euro
in diesem Beitrag sind enthalten: 4 x Erhalt des Kneipp-Journals und vergünstigte Kursgebühren

NEU!
Werben neuer Mitglieder:
bei 1 Mitglied, 10 % Reduzierung der Gebühren für einen Kurs,
bei 5 Mitgliedern einen Jahresbeitrag frei

Weitere Vorteile: Entspannung in unserem Kneipp-Garten
Kennenlernen der Kneipp-Gesundheitsanwendungen.

Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende muss vor dem 30. September bei uns eingegangen sein.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen an die Geschäftsstelle Gladbeck.

Kneipp-Verein Gladbeck e.V.
Mittelstr. 37
45964 Gladbeck

Beitragsrückerstattungen für das laufende Geschäftsjahr sind laut Satzung nicht möglich.
Im begründeten Einzelfall kann der Mitgliedsbeitrag vom Vorstand ermäßigt werden.

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